2.Mose 22 | Einheitsübersetzung 2016 Schlachter 2000

2.Mose 22 | Einheitsübersetzung 2016
1 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen, dass er stirbt, so entsteht dadurch keine Blutschuld. 2 Doch ist darüber bereits die Sonne aufgegangen, dann entsteht Blutschuld. Ein Dieb muss Ersatz leisten. Besitzt er nichts, soll man ihn für den Wert des Gestohlenen verkaufen. 3 Findet man das Gestohlene, sei es Rind, Esel oder Schaf, noch lebend in seinem Besitz, dann soll er doppelten Ersatz leisten. 4 Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und lässt sein Vieh frei laufen, sodass es das Feld eines anderen abweidet, dann soll er den besten Ertrag seines Feldes oder Weinbergs als Ersatz dafür geben. 5 Breitet sich das Feuer aus, erfasst es eine Dornenhecke und vernichtet einen Getreidehaufen, auf dem Halm stehendes Getreide oder ein Feld, dann soll der für den Brand Verantwortliche den Schaden ersetzen. 6 Übergibt jemand einem andern Geld oder Gerät zur Aufbewahrung und es wird aus dessen Haus gestohlen, dann soll der Dieb, wenn man ihn findet, doppelten Ersatz leisten. 7 Findet man den Dieb nicht, soll der Hausherr vor Gott erklären, dass er sich nicht selbst am Eigentum des andern vergriffen hat. 8 Wenn jemandem etwas veruntreut wurde, ein Rind, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid oder sonst etwas, und er behauptet: Ja, das ist es, dann soll der Streitfall der beiden vor Gott kommen. Wen Gott als schuldig bezeichnet, soll dem andern doppelten Ersatz leisten. 9 Wenn jemand einem andern einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder sonst ein Haustier zur Verwahrung übergibt und das Tier eingeht, sich etwas bricht oder fortgetrieben wird, ohne dass es jemand sieht, 10 dann soll ein Eid beim HERRN Klarheit darüber schaffen, dass der eine sich nicht am Eigentum des andern vergriffen hat. Der Eigentümer soll an sich nehmen, was noch da ist, ohne dass der andere Ersatz zu leisten hätte. 11 Ist es ihm aber gestohlen worden, muss er dem Eigentümer Ersatz leisten. 12 Ist das Tier gerissen worden, bringe er es zum Beweis herbei; dann braucht er für das Gerissene keinen Ersatz zu leisten. 13 Leiht jemand von einem andern ein Tier und bricht es sich etwas oder geht ein, und zwar in Abwesenheit des Eigentümers, so muss er Ersatz leisten. 14 War der Eigentümer aber anwesend, so braucht der andere keinen Ersatz zu leisten. Ist er Taglöhner, so geht es von seinem Lohn ab.

Rechtsschutz der unverheirateten Frau

15 Wenn jemand ein noch nicht verlobtes Mädchen verführt und bei ihm schläft, dann soll er das Brautgeld zahlen und sie zur Frau nehmen. 16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, dann hat er ihm so viel zu zahlen, wie der Brautpreis für eine Jungfrau beträgt.

Todeswürdige Verbrechen

17 Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen. 18 Jeder, der mit einem Tier verkehrt, hat den Tod verdient. 19 Wer einer Gottheit außer dem HERRN Schlachtopfer darbringt, soll dem Bann verfallen.

Verbot der Ausbeutung von Schwachen

20 Einen Fremden sollst du nicht ausnützen oder ausbeuten, denn ihr selbst seid im Land Ägypten Fremde gewesen. 21 Ihr sollt keine Witwe oder Waise ausnützen. 22 Wenn du sie ausnützt und sie zu mir schreit, werde ich auf ihren Klageschrei hören. 23 Mein Zorn wird entbrennen und ich werde euch mit dem Schwert umbringen, sodass eure Frauen zu Witwen und eure Söhne zu Waisen werden. 24 Leihst du einem aus meinem Volk, einem Armen, der neben dir wohnt, Geld, dann sollst du dich gegen ihn nicht wie ein Gläubiger benehmen. Ihr sollt von ihm keinen Zins fordern. 25 Nimmst du von einem Mitbürger den Mantel zum Pfand, dann sollst du ihn bis Sonnenuntergang zurückgeben; 26 denn es ist seine einzige Decke, der Mantel, mit dem er seinen bloßen Leib bedeckt. Worin soll er sonst schlafen? Wenn er zu mir schreit, höre ich es, denn ich habe Mitleid.

Fluch, Erstgeburt, Reinheit

27 Du sollst Gott nicht verächtlich machen und den Fürsten deines Volkes nicht verfluchen. 28 Deinen Reichtum und Überfluss sollst du nicht für dich behalten. Den Erstgeborenen unter deinen Söhnen sollst du mir geben. 29 Ebenso sollst du es mit deinen Rindern, Schafen und Ziegen halten. Sieben Tage sollen sie bei ihrer Mutter bleiben, am achten Tag sollst du sie mir übergeben. 30 Als heilige Männer sollt ihr mir gehören. Fleisch von einem Tier, das auf dem Feld gerissen wurde, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift © 2016 Katholische Bibelanstalt GmbH, Stuttgart Alle Rechte vorbehalten. Die Herausgeber sind: (Erz-)Bischöfe Deutschlands, Österreichs, der Schweiz u.a. Herausgebender Verlag: Katholische Bibelanstalt GmbH www.bibelwerk.de

Schlachter 2000
1 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, sodass er stirbt, so hat man keine Blutschuld; 2 ist aber die Sonne über ihm aufgegangen, so hat man Blutschuld. [Der Dieb] soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 3 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Rind, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 4 Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und er lässt dem Vieh freien Lauf, dass es auch das Feld eines anderen abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 5 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frisst einen Garbenhaufen oder das stehende Getreide oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, unbedingt den Schaden ersetzen. 6 Wenn einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zur Verwahrung gibt und es wird aus dem Haus des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 7 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll der Hausherr vor Gott treten, ob er sich nicht am Gut seines Nächsten vergriffen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, sei es ein Rind, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid oder was sonst abhandengekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat es! — so soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgendein Vieh zu hüten gibt und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne dass es jemand sieht, 10 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, dass jener sich nicht am Gut seines Nächsten vergriffen hat; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 11 Ist es ihm aber wirklich gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; 12 wenn es aber [von einem wilden Tier] zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muss er es nicht. 13 Leiht jemand etwas von seinem Nächsten und es wird beschädigt oder kommt um, ohne dass der Eigentümer dabei ist, so muss er es ersetzen; 14 ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist es ein gemietetes [Tier], so ist es inbegriffen in seiner Miete.

Sittengesetze

15 Wenn ein Mann eine Jungfrau verführt, die noch nicht verlobt ist, und er liegt bei ihr, so muss er sie sich durch Bezahlung des Brautpreises zur Ehefrau nehmen. 16 Will aber ihr Vater sie ihm überhaupt nicht geben, so soll er ihm so viel bezahlen, wie der Brautpreis für eine Jungfrau beträgt.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen! 18 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll unbedingt sterben. 19 Jeder, der den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der soll dem Bann verfallen.

Schutz der Schwachen

20 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen im Land Ägypten. 21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrücken. 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiss erhören, 23 und dann wird mein Zorn entbrennen, sodass ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Frauen zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen! 24 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du an ihm nicht handeln wie ein Wucherer; du sollst ihm keinen Zins auferlegen. 25 Wenn du je das Obergewand deines Nächsten als Pfand nimmst, so sollst du es ihm wiedergeben bis zum Sonnenuntergang; 26 denn es ist seine einzige Decke, das Gewand, das er auf der Haut trägt! Worin soll er sonst schlafen? Wenn er aber zu mir schreit, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig.

Gebote der Gottesfurcht

27 Gott sollst du nicht lästern, und einem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! 28 Den Ertrag deines Feldes und den Überfluss deiner Kelter sollst du nicht zurückbehalten. Deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben!* 29 Dasselbe sollst du tun mit deinem Rind und deinem Schaf; sieben Tage darf es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! 30 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld [von wilden Tieren] zerrissen worden ist, sondern ihr sollt es den Hunden vorwerfen.